Corona-Hygienekonzept
Hygienekonzept für den Punktspielbetrieb der Saison 20/21Ergänzend und abweichend zu den Regelungen und Empfehlungen zum Punktspielstart des HaTTV vom 25.08.2020 gelten die nachfolgenden Regelungen für die Tischtennis Spielstätten der TuRa Harksheide. Diese basieren auf der Landesverordnung von Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung - Corona-BekämpfVO) vom 26. Juni 2020 einschließlich der ab dem 29. August 2020 geltenden Änderungen.
Diese Verordnung verpflichtet in §11 Absatz (5) Sportveranstalter alle Hygienempfehlungen der jeweiligen Sportfach- und Dachverbände umzusetzen. Daher ist ebenso das DTTB COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland vom 17. August 2020 vollumfänglich gültig.
Aus diesem Grund besteht eine Maskenpflicht für alle Personen, die nicht gerade Sport treiben.
Hinweis für Hamburger Gastvereine: Die Hamburger Corona-Verordnung enthält keinen Passus, dass Sportveranstalter die Empfehlungen von Sportfach- und Dachverbänden umsetzen müssen. Daher ist das Maskentragen in Hamburg vom HTTV nur eine Empfehlung. Bei uns in Schleswig-Holstein ist es aber verpflichtend!
Ergänzende und abweichende Hygieneregeln
- Für alle Personen, die in der jeweiligen Situation nicht selbst spielen, sich aber in der Halle aufhalten dürfen, gilt jederzeit ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.
- Außerhalb des eigenen Sporttreibens ist in jedem Fall eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Es dürfen sich maximal 28 Personen in der Sporthalle Fadens Tannen, Neue Halle aufhalten.
- Das bedeutet, dass eine Mannschaft mit maximal 7 Personen antreten darf, da i.d.R. zwei Punktspiele parallel in der Halle stattfinden (2 Punktspiele x 2 Mannschaften x 7 Personen = 28 Personen).
- Weitere Gäste oder Zuschauer sind aufgrund der fehlenden Abstandsmöglichkeiten nicht gestattet!
- Nur symptomfreie Personen dürfen die Halle betreten.
- Ein Einspielen über Kreuz oder im Doppel ist nicht gestattet. In einer Box dürfen sich nur 2 Spieler und 1 Schiedsrichter zeitgleich aufhalten.
- Um die Anzahl der Personen im Mittelgang gering zu halten sind grundsätzlich Schiedsrichter an den Spieltischen einzusetzen. Für Schiedsrichter gilt ebenso Maskenpflicht.
- Auch bei Nutzung von Umkleide‐ und Duschräumen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Daher ist die Nutzung etappenweise zu gestalten.
- In der Umkleide dürfen sich max. 7 Personen zeitgleich aufhalten. Die Belegung der Umkleideplätze ist gekennzeichnet.
- Sofern das Duschen gestattet ist, dürfen sich in der Dusche max. 2 Personen zeitgleich aufhalten. (Achtung: aktuell ist Duschen noch nicht möglich, da Wartungsarbeiten durchgeführt werden.)
Nehmt bitte Rücksicht aufeinander!
Wir möchten im Sinne der Rücksichtnahme und Fairness aller Spielerinnen und Spieler gegenüber darum bitten, dass wir uns alle an die Regeln halten, insbesondere die Abstandsregel und die Maskenpflicht. Daher weisen wir darauf hin, dass wir bei wiederholtem oder vorsätzlichem Verstoß Hallenverweise aussprechen werden. Bitte verzichtet auf jegliche Diskussion der Regeln. Meinungen sowie Verordnungen der Länder sind eben unterschiedlich.
Vielen Dank!